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   BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59   

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https://dejure.org/1959,679
BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59 (https://dejure.org/1959,679)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1959 - 2 StR 124/59 (https://dejure.org/1959,679)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1959 - 2 StR 124/59 (https://dejure.org/1959,679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwangerschaftsunterbrechung wegen übergesetzlichen Notstandes bei Durchführung des Abbruchs nach den Regeln der ärztlichen Kunst - Ausnahme vom Grundsatz der operativen Behandlung in einer Krankenanstalt bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für die Schwangere und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 1
  • NJW 1959, 2027
  • NJW 1959, 2315 (Ls.)
  • MDR 1960, 417
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1951 - 2 StR 163/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    (Ergänzung zu BGHSt 1, 329.).

    Nach den Erfahrungen und Kenntnissen der ärztlichen Wissenschaft ist dies alsdann auch geboten, da so Gefahren für die Schwangere an besten vermieden werden (BGHSt 1, 329).

  • RG, 11.03.1927 - I 105/26

    I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F.

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Eine gegenwärtige ernste Gefahr liegt nicht nur vor, wenn sie unmittelbar bevorsteht; darunter ist auch ein Zustand zu verstehen, der erfahrungsgemäß bei natürlicher Weiterentwicklung den Eintritt der Schädigung als sicher bevorstehend erscheinen läßt, falls nicht dagegen eingeschritten wird (RGSt 61, 242, 255).
  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Überordnungs- und Betreuungsverhältnisse sollen von geschlechtlichen Motiven reingehalten werden, damit die geschlechtliche Freiheit bestimmter Abhängiger Personen vor Angriffen bewahrt bleibe (BGHSt 1, 55; 8, 278).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55
    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Überordnungs- und Betreuungsverhältnisse sollen von geschlechtlichen Motiven reingehalten werden, damit die geschlechtliche Freiheit bestimmter Abhängiger Personen vor Angriffen bewahrt bleibe (BGHSt 1, 55; 8, 278).
  • RG, 29.04.1910 - V 323/10

    Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Das Vorbringen, die Strafkammer habe die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht beachtet, ist offensichtlich unbegründet (RGSt 43, 367).
  • RG, 23.03.1880 - 500/80

    Gehört zum Thatbestande der Untreue, daß der Thäter bei seinem Handeln, Verfügen,

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Da aber die Tötung der Frucht dazu dienen soll, eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter zu beseitigen, ist sie nur gerechtfertigt, wenn hierbei die Regeln der ärztlichen Kunst beachtet werden (RGSt 1, 329; 2, 111).
  • BGH, 07.10.1969 - 1 StR 105/69

    Strafbarkeit der Fremdabtreibung - Verjährungsfrist im Fall der Fremdabtreibung -

    Da es hiernach schon an den wesentlichen Erfordernissen eines Unrechtsausschließungsgrundes fehlt, braucht sich der Senat nicht mehr mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Rechtfertigungsversuche des Angeklagten etwa zugleich - teilweise oder im ganzen - daran scheitern, daß er die nach Art. 5 der 4. AusfVO zum ErbGesG vom 18. Juli 1935 (RGBl I 1035) einzuschaltende Gutachterstelle (§ 1 Abs. 2 des Württ.-Bad. Gesetzes Nr. 34 vom 24. Juli 1946) nicht angerufen und daß er die Eingriffe nicht in einer Krankenanstalt vorgenommen hat (s. hierzu einerseits BGHSt 1, 331 [BGH 02.10.1951 - 2 StR 163/51]; 2, 115 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]; 14, 1 [BGH 29.03.1959 - 2 StR 124/59]mit zust. Bespr.
  • BayObLG, 20.02.1973 - RReg. 2 St 658/72

    Verfahren nach § 33a StPO

    Dieser Verstoß ist auch ohne formgerecht erhobene Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHSt 14, 1, 7 oben; BGH Lindenmaier-Möhring Nr. 21 zu § 358 StPO).
  • BGH, 30.05.1961 - 1 StR 146/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Die Revision übersieht jedoch, daß das Landgericht im gegebenen Falle mit dieser Wendung nicht den Fall eines einwandfrei gegebenen übergesetzlichen Notstandes im Auge hatte, dem im übrigen grundsätzlich nur durch operative Behandlung in einer Krankenanstalt Rechnung getragen werden könnte (BGHSt 14, 1 [BGH 29.03.1959 - 2 StR 124/59]), sondern ersichtlich nur zum Ausdruck bringen wollte, daß bei der Patientin R. kein medizinischer Befund gegeben war, der auch nur Erwägungen in dieser Richtung veranlassen und damit die Tat möglicherweise in einem milderen Lichte erscheinen lassen konnte.
  • BGH, 06.09.1960 - 5 StR 327/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Der Bundesgerichtshof hat dieses Merkmal trotz Bestehens eines Verhältnisses nach § 174 Nr. 1 StGB in gewissen Fällen verneint, zunächst dann, wenn es sich bei der Minderjährigen um ein geschlechtlich erfahrenes Mädchen handelt und der Anstoß zu den unzüchtigen Handlungen unzweideutig von ihr ausgegangen ist (BGH a.a.O. S. 353/354 mit weiteren Nachweisen, ferner BGH 2 StR 124/59 vom 29. Mai 1959 - insoweit BGHSt 14, 1 ff [BGH 29.03.1959 - 2 StR 124/59] nicht mit abgedruckt -).
  • BGH, 06.02.1968 - 5 StR 632/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auf übergesetzlichen Notstand kann sich nur berufen, wer mit Rettungswillen handelt und überdies vor der Tat prüft, ob ein Widerstreit rechtlich geschützter Güter vorliege, der nur durch Verletzung des einen Rechtsguts gelöst werden könne (BGHSt 14, 1, 2 [BGH 29.03.1959 - 2 StR 124/59]; 2, 111, 114 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]mit Rechtsprechungshinweisen).
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